Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Anwendungsbereich FinmadiG auf Regelung der EU-Verordnung begrenzen und Goldplating durch nationales Recht vermeiden

Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) (R001688) am 25.06.2024

Beschreibung:
Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act - DORA) und sollten daher auch nicht durch das Gesetz zur Digitalisierung des Finanzmarktes dem Anwendungsbereich (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) auf weitere Unternehmensgruppen ausgeweitet werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11178 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10280 - Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
  2. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 670/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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