Regelungsvorhaben
Sicherstellung der Eigentumsrechte der Leasing-Gesellschaften bei der europäischen Harmonisierung der Insolvenzverfahren
Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) (R001688)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
-
SG2406240060 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-