Regelungsvorhaben

Drittes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Angegeben von:
METRO AG (R002142) am 25.06.2024

Beschreibung:
Wir lehnen die einseitige Ausweitung der Pflichten für den stationären Handel ab. Während immer weniger Elektro-Geräte durch den Lebensmittelhandel verkauft werden, sollen wir immer mehr Kosten für die Sammlung und Beseitigung von Elektrogeräten aufbringen. Die Marktbedeutung von Onlineplattformen und hier insbesondere asiatische Plattformen sollte bei der Novellierung des Gesetzes dringend berücksichtigt werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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