Regelungsvorhaben
Verbot des Mitführen von Messern im öffentlichen Raum unter Gewährung von Ausnahmen
Angegeben von:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) (R000658)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Die öffentliche Debatte zu Messerangriffen ist leider vielfach an einzelnen Taten ausgerichtet. Das Phänomen Messergewalt ist auf nationaler Ebene bislang nicht ausreichend wissenschafltich untersucht worden. Zugleich ist die Verwendung des Tatmittels Messer aus kriminalpolizeilicher Sicht aufgrund seiner Verfügbarkeit, Mitführmöglichkeit, Handhabung und (häufig täterseitig nicht abzusehender) Effizienz von besonderer Bedeutung. Die vorliegenden Zahlen zum Anstieg von Gewaltkriminaliät insgesamt und Messergewalt im Besonderen machen die Prüfung eines generellen Messerverbotes, mit Ausnahmen vom generellen Verbot für berufliche oder haushaltsübliche Zwecke dringend erforderlich. Flankierend müssen gezielte Präventionsmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]