Regelungsvorhaben

Anwendung des allgemeinen Arbeitsrecht auch auf Betriebe in kirchlicher Trägerschaft

Angegeben von:
Zentralrat der Konfessionsfreien (R002762) am 25.06.2024

Beschreibung:
Wir setzen uns dafür ein, dass auch die ca. 1,8 Mio. Beschäftigten der Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft durch das allgemeine Arbeitsrecht vor Diskriminierung geschützt werden. Entsprechend fordern wir eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (insbes. § 118, Abs. 2) und des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (insbes. § 9). Arbeitsrechtsrechtliche Regelungen der Kirchen sind nicht anzuerkennen, da auch Religionsgemeinschaften laut Artikel 140 GG „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes" agieren müssen.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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