Regelungsvorhaben
Regelaustausch anstelle von Verkehrsschau
Angegeben von:
Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e. V. (R000909)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) ist zweijährlich eine umfassende Verkehrsschau zum Zustand des Verkehrszeichenbestandes durchzuführen - von Bund, Ländern, Kommunen. Aus Mangel an Personal, Zeit und der vorgeschriebenen komplizierten Form wird dieser Vorschrift nur weniger als 50% nachgekommen. Wir empfehlen stattdessen den regelmäßigen Austausch der Verkehrszeichen wie in anderen europäischen Ländern (S, E, F, NL, A, etc.) nach festzulegenden Perioden (7 bis 12 Jahre).
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]