Regelungsvorhaben

Regelaustausch anstelle von Verkehrsschau

Angegeben von:
Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e. V. (R000909) am 25.06.2024

Beschreibung:
Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) ist zweijährlich eine umfassende Verkehrsschau zum Zustand des Verkehrszeichenbestandes durchzuführen - von Bund, Ländern, Kommunen. Aus Mangel an Personal, Zeit und der vorgeschriebenen komplizierten Form wird dieser Vorschrift nur weniger als 50% nachgekommen. Wir empfehlen stattdessen den regelmäßigen Austausch der Verkehrszeichen wie in anderen europäischen Ländern (S, E, F, NL, A, etc.) nach festzulegenden Perioden (7 bis 12 Jahre).

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern