Regelungsvorhaben
Höchstgeschwindigkeiten auf Landstraßen anpassen
Angegeben von:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. (R001997)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Als zulässige Höchstgeschwindigkeit auf schmalen Landstraßen mit einer Fahrbahnbreite bis einschließlich sechs Metern sollte 80 km/h gelten.
Sofern die örtlichen Randbedingungen es zulassen (z.B. breiter Querschnitt, Trassierung mit großen Sichtweiten, hindernisfreie Seitenräume, separate Führung des Fußgänger- und Radverkehrs) kann auch eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf 80 km/h sinnvoll sein.
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]