Regelungsvorhaben
Ordnungswidrigkeitentatbestand für alkoholisierte Radfahrende einführen
Angegeben von:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. (R001997)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt dem Gesetzgeber, einen Ordnungswidrigkeitentatbestand für am Straßenverkehr teilnehmende Fahrradfahrer einzuführen, die eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille und mehr aufweisen.