Regelungsvorhaben

Ordnungswidrigkeitentatbestand für alkoholisierte Radfahrende einführen

Angegeben von:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. (R001997) am 24.06.2024

Beschreibung:
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt dem Gesetzgeber, einen Ordnungswidrigkeitentatbestand für am Straßenverkehr teilnehmende Fahrradfahrer einzuführen, die eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille und mehr aufweisen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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