Regelungsvorhaben
Alkoholverbot am Steuer einführen
Angegeben von:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. (R001997)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Der DVR fordert eine Neufassung von §24a StVG: „Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht.“
Dies würde Änderungen von OwiG, BKatV und FeV nach sich ziehen.