Regelungsvorhaben
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Angegeben von:
Weltverband deutscher Auslandsschulen e.V. (R003222)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll erweiterte Grundl. für Stärkung von Schüleraustausch/ Betriebspraktika von DAS Schüler/innen gemäß § 2 ASchulG schaffen.
Ausweitung des bish. §15 Abs. 7 auf Schulabsolventen/innen wird ausdrücklich begrüßt. WDA unterstreicht Notwendigkeit Praktikumsdauer bis zu 3 Monate.
Zustimmungsfreiheit bei Visumerstellung für DAS Schüler/innen ist zentral und muss erhalten bleiben. Vereinfachte Verfahren sollten nicht nur für alle Schüler/innen mit Abschlüssen gemäß § 2 ASchulG gelten, sondern auch für Schüleraustausche/Betriebspraktika.
Hürde des Vorweisen eines Sperrkontos sollte für DAS Absolventen/innen abgesenkt werden.
Einrichtung zentr. Ausländerbehörden wird für Gleichbehandlung Schüler/innen + Absolventen/innen und effiziente Verfahren notwendig.
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration" [alle RV hierzu]