Regelungsvorhaben
Änderung der THG-Quote und Abschaffung von UER-Maßnahmen durch Novelle der 36. BImSchV
Angegeben von:
Neste Germany GmbH (R000959)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Mit der Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 für
den Verkehr wurden ambitionierte Vorgaben für Kraftstoffanbieter bis zum Jahr 2030 festgelegt.
Gemäß § 37h Absatz 2 BImSchG wird die THG-Quote ab dem Jahr 2024 und für alle nachfolgenden Jahre um 0,1 Prozentpunkte angehoben. §37h BImSchG erlaubt eine
Erhöhung um das 1,5fache der Übererfüllung. Entsprechend schlägt Neste eine dauerhafte
Erhöhung der THG-Quote um 0,15 Prozentpunkte vor.
Die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderung ist letztmalig für das Verpflichtungsjahr 2024 möglich. Die Begrenzung der Anrechnung von UER-Maßnahmen auf das Jahr 2024 ist im Sinne des mangelnden Innovations- und Investitionsanreizes der aktuellen THG-Quote zu begrüßen.
-
Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.02.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-