Regelungsvorhaben
Transplantationsgesetz Novellierung Regelungen Lebendorganspende und weitere Änderungen
Angegeben von:
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) (R003706)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Unser Ziel ist es, im "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes" folgende Änderungen vorzunehmen:
- Gewebespende beauftragte Mitarbeiterinnen sollen zusätzlich zu Ärztinnen autorisiert werden, Abfragen beim OGR durchzuführen, um die Effizienz der Augenhornhautbanken zu steigern.
- Klärung der Beteiligung benannter Ärzt*innen an Entnahmeprozessen.
- Erlaubnis zur OGR-Abfrage vor vollständiger medizinischer Informationserhebung.
- Sicherstellung, dass auch nicht an das Register angebundene Gewebeeinrichtungen postmortale Gewebespenden durchführen können.
- Anpassung der zeitlichen und personellen Ressourcen an die tatsächliche Anzahl der Gewebespender*innen.
-
Referentenentwurf:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]