Regelungsvorhaben
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Angegeben von:
Fachverband Eisenhüttenschlacken e. V. (R003360)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Die Regelungen des § 45 KrWG schließen den Drittschutz aus. Das ist zu ändern.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu]