Regelungsvorhaben

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Angegeben von:
Fachverband Eisenhüttenschlacken e. V. (R003360) am 24.06.2024

Beschreibung:
Die Regelungen des § 45 KrWG schließen den Drittschutz aus. Das ist zu ändern.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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