Regelungsvorhaben

Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität

Angegeben von:
Vodafone GmbH (R001732) am 24.06.2024

Beschreibung:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden Speicherpflichten (betreffend die Auswahl der zu speichernden Datenkategorien und Speicherdauer) gegenüber den Telekommunikationsbetreibern zu statuieren

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 180/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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