Regelungsvorhaben

Rüstungsexportkontrollgesetz REKG

Angegeben von:
Rheinmetall AG (R002018) am 24.06.2024

Beschreibung:
Ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz soll die restriktive Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung erstmals gesetzlich festschreiben. Bei seiner Erarbeitung setzt das BMWK auf frühzeitigen Austausch mit Unternehmen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMWK ein Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG). Erstmalig in der deutschen Geschichte soll damit die restriktive Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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