Regelungsvorhaben

Änderung DAC7 / Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) (i.R. BEG IV)

Aktiv vom 24.06.2024 bis 26.11.2024

Angegeben von:
Schwarz Digits KG (R006539) am 24.06.2024

Beschreibung:
Kommunikationshandbuch DAC7 unter Ziffer 2.6 Vorgaben zu Steueridentifikationsmerkmalen. Die bundeseinheitliche Steuernummer (bestimmtes Format) ist manuell umzurechnen, da sie von den Finanzämtern generell nicht mitgeteilt wird. Diesen Aufwand muss entweder der Marktplatzbetreiber selbst vornehmen oder der Händler, da er vom Marktplatzbetreiber aufgefordert ist das Format zu nutzen. Es wäre ressourcenschonender, wenn die Finanzverwaltungen der Länder diese Nummer den Steuerpflichtigen standardisiert übermitteln würden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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