Regelungsvorhaben

CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Angegeben von:
vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. (R002526) am 24.06.2024

Beschreibung:
Wir möchten erzielen, dass nur diejenigen Kosten der CO2-Emissionen der Heizkostenabrechnung und CO2-Kostenaufteilung zugrundegelegt werden, die auch tatsächlich angefallen sind. Kostenfreie Emissionszertifikate der Versorger sollten bei der CO2-Kostenaufteilung herausgerechnet werden. Auch vor Inkrafttreten des CO2KostAufG bestehende Fernwärmeanschlüsse sollten von der Kostenaufteilung ausgenommen werden. Schließlich sollten auch Baudenkmäler ausgenommen werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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