Regelungsvorhaben
CO2-Kostenaufteilungsgesetz
Angegeben von:
vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. (R002526)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Wir möchten erzielen, dass nur diejenigen Kosten der CO2-Emissionen der Heizkostenabrechnung und CO2-Kostenaufteilung zugrundegelegt werden, die auch tatsächlich angefallen sind. Kostenfreie Emissionszertifikate der Versorger sollten bei der CO2-Kostenaufteilung herausgerechnet werden. Auch vor Inkrafttreten des CO2KostAufG bestehende Fernwärmeanschlüsse sollten von der Kostenaufteilung ausgenommen werden. Schließlich sollten auch Baudenkmäler ausgenommen werden.
- Wohnen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]