Regelungsvorhaben

Abschaffung Doppelbelastung V2G

Angegeben von:
The Mobility House (R004883) am 21.06.2024

Beschreibung:
Beim bidirektionalen Laden fällt weiterhin die volle Stromsteuer an, wenn Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird - unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich "verfahren" wird oder nur zwischengespeichert wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einzuspeisen. Für diese Zwischenspeicherung soll ein Befreiungstatbestand definiert werden. Nur mit einer Befreiung wird sich bidirektionales Laden durchsetzen können.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (10)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2406210071 (PDF - 27 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.03.2024 an:

      • Bundesregierung

  2. SG2406210074 (PDF - 113 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.03.2024 an:

      • Bundesregierung

  3. SG2406210083 (PDF - 122 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.03.2024 an:

      • Bundesregierung

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