Regelungsvorhaben
Änderungen im BGB zur Digitalisierung von Kundenbeziehungen
Angegeben von:
Commerzbank AG (R001772)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Verbraucher können momentan nicht uneingeschränkt von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren. Daher sollte es Banken und ihren Kunden in Zukunft ermöglicht werden, ausschließlich digital und papierlos zu kommunizieren sowie Finanzgeschäfte vollständig digital zu tätigen - ohne Medienbrüche und mit klaren rechtlichen Regelungen. Das schafft Sicherheit und Transparenz. Hierfür braucht es Anpassungen im BGB: Definition des "angemessenen Zeitraums" bei der Aufbewahrung und Speicherung von Informationen (§ 126b BGB) und des "Eingangs von Erklärungen im elektronischen Postfach" (§ 130 BGB) sowie Einführung der Textform beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags (§§ 492 ff. BGB).
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Cybersicherheit [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]