Regelungsvorhaben
Ausgestaltung der Speicherpraxis von IP-Adressen und Portnummern
Angegeben von:
Bitkom e.V. (R000672)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Da das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof die deutsche Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt haben, ist der Gesetzgeber gefordert, Rechtssicherheit zu schaffen – sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Als grundrechtskonforme Regelung zur Datenspeicherung hat sich die Bundesregierung auf ein „Quick Freeze“-Verfahren verständigt. Nach dem Quick-Freeze-Prinzip sollen Daten nur bei Anfangsverdacht einer Straftat auf richterliche Anordnung gespeichert werden. Demgegenüber sprechen sich die Innenministerinnen und Innenminister der Länder für eine partielle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus.
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.12.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.12.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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