Regelungsvorhaben

Änderung der Anlagenverordnung

Angegeben von:
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) (R001766) am 21.06.2024

Beschreibung:
Die ZVK schlägt die Erweiterung des Anlagekatalogs und die Einführung einer Infrastrukturquote (außerhalb der Risikokapitalquote) vor. Dazu sollen § 2 Abs. 1 um die Nr. 19 (Infrastruktur) und § 3 Abs. 7 inhaltlich angepasst bzw. erweitert werden. Pensionskassen und Pensionsfonds sind Investoren mit einem langfristigen Anlagehorizont. Genau wie Immobilien haben Infrastrukur-Investments den Vorteil, dass sie eine korrelierte Wechselbeziehung zu anderen, traditionellen Anlagen wie Aktien oder Anleihen haben. Dadurch bieten sie einen Diversifikationsvorteil. Eine Erleichterung von Infrastrukturinvestments führt auch zu höheren Renditen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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