Regelungsvorhaben
Änderung der Anlagenverordnung
Angegeben von:
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) (R001766)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Die ZVK schlägt die Erweiterung des Anlagekatalogs und die Einführung einer Infrastrukturquote (außerhalb der Risikokapitalquote) vor. Dazu sollen § 2 Abs. 1 um die Nr. 19 (Infrastruktur) und § 3 Abs. 7 inhaltlich angepasst bzw. erweitert werden. Pensionskassen und Pensionsfonds sind Investoren mit einem langfristigen Anlagehorizont. Genau wie Immobilien haben Infrastrukur-Investments den Vorteil, dass sie eine korrelierte Wechselbeziehung zu anderen, traditionellen Anlagen wie Aktien oder Anleihen haben. Dadurch bieten sie einen Diversifikationsvorteil. Eine Erleichterung von Infrastrukturinvestments führt auch zu höheren Renditen.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]