Regelungsvorhaben

Wir setzen uns für eine praxisorientierte Umsetzung des LkSG ein, ohne redundante Berichtspflichten aufgrund weiterer Regelungen zu erzeugen.

Angegeben von:
Außenhandelsvereinigung des deutschen Einzelhandels e.V. (AVE) (R003288) am 21.06.2024

Beschreibung:
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stärkt in globalen Lieferketten Menschenrechte und den Umweltschutz. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Die AVE setzt sich bezüglich des LkSG für eine praxisorientierte Umsetzung und Auslegung auf nationaler Ebene ein, ohne vor dem Hintergrund europäischer Gesetzgebungen redundante Berichtspflichten zu erzeugen. Ebenfalls setzen wir uns für eine Konkretisierung von unbestimmten Rechtsbegriffen innerhalb des Gesetzes oder die Konkretisierung der Verantwortlichkeiten und damit einhergehend für Haftungstatbestände für Einzelhändler hinsichtlich Original-, Handels und Zweitmarken ein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 495/21 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)

Betroffene Interessenbereiche (18)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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