Regelungsvorhaben

iconomy setzt sich starke KI Regulierung (AI Act) ein

Angegeben von:
iconomy GmbH (R001575) am 21.06.2024

Beschreibung:
Ziel unserer Bemühungen für eine starke KI Regulierung ist ein EU-weit einheitlicher Rahmen für KI-basierte Innovationen, der die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen und deutschen Innovationsökosystems insbesondere gegenüber Asien und den USA stärkt und langfristig Rechtssicherheit schafft. Unser Ziel ist dabei insbesondere die Allokation von Risikokapital im europäischen Tech Ökosystem, ein verbesserter Wissenschaftstransfer aus der Forschung sowie die Adaption europäischer Technologie in der etablierten Industrie sowie dem öffentlichen Sektor.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Kontext der Entstehung des AI Act hat iconomy seine Auftraggeber insbesondere über aktuelle Legislative Entwicklungen informiert und sich gegenüber der Bundesregierung für ein deutsche Unterstützung in der finalen Abstimmung zum AIA eingesetzt. Dies hat iconomy insbesondere über die Veranstaltungsreihe "PrivacyTech" sowie die Unterzeichnung eines offenen Briefes getan.

    Auftraggeber/-innen (2):

    1. Brighter AI Technologies GmbH
      Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
      • Kontaktdaten:
        • Adresse:
          Litfaß-Platz 2
          10178 Berlin
          Deutschland
        • Kontaktinformationen:
      • Vertretungsberechtigte Person(en):
          • Marian Gläser
          • Funktion: Geschäftsführer
    2. CredoAI
      Privately held VC
      • Kontaktdaten:
        • Adresse:
          195 Page Mill Rd.
          Palo Alto
          Vereinigte Staaten
        • Kontaktinformationen:
      • Vertretungsberechtigte Person(en):
          • Evi Fuelle
          • Funktion: Global Policy Director

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):

    Betraute Personen (3):

    1. Anna Steinbrich
    2. Alexandra Magaard
    3. Felix Styma
      Funktion: Geschäftsführender Gesellschafter
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