Regelungsvorhaben

Rechtssichere Beauftragung von selbstständigen Einzelunternehmern

Angegeben von:
Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft (R002949) am 21.06.2024

Beschreibung:
Es besteht keine Planungs- und Rechtssicherheit für die betroffenen Auftraggeber und beauftragten selbständigen Einzelunternehmer. Auftragnehmer und Auftraggeber sind im Falle einer Betriebsprüfung weiterhin erheblichen Risiken ausgesetzt, da das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens weder vorausschauend vorhersehbar, inhaltlich konsistent, noch rechtsverbindlich ist. Daher sollte eine rechtssichere Beauftragung gewährleistet werden.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern