Regelungsvorhaben

Freiwillige Versicherung in der GKV nach § 9 SGB V gesetzgeberisch einschränken

Angegeben von:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) (R001928) am 20.06.2024

Beschreibung:
Gesetzgeberisch soll die Rückkehr von privat Krankenversicherten in die gesetzliche Krankenversicherung verhindert werden, wenn diese sich durch eine Scheinselbstständigkeit im Ausland unter Zuzug von § 9 SGB V freiwillig in der GKV versichern lassen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406190112 (PDF - 31 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.04.2024 an:

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