Regelungsvorhaben
Freiwillige Versicherung in der GKV nach § 9 SGB V gesetzgeberisch einschränken
Angegeben von:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) (R001928)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Gesetzgeberisch soll die Rückkehr von privat Krankenversicherten in die gesetzliche Krankenversicherung verhindert werden, wenn diese sich durch eine Scheinselbstständigkeit im Ausland unter Zuzug von § 9 SGB V freiwillig in der GKV versichern lassen.
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
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SG2406190112 (PDF - 31 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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