Regelungsvorhaben

Streichung des Einwilligungsvorbehalts zur Übermittlung pseudonymisierter Daten an das Transplantationsregister

Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) (R000091) am 20.06.2024

Beschreibung:
Die Vorgaben zur Datenübermittlung an das Transplantationsregister in §15e TPG sollen neu gefasst werden. Der Einwilligungsvorbehalt als Grundlage der Datenübermittlung an das Register soll, in Analogie zu den Regelungen des Krebsregisters bzw. des Implantateregisters, gestrichen werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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