Regelungsvorhaben
Streichung des Einwilligungsvorbehalts zur Übermittlung pseudonymisierter Daten an das Transplantationsregister
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) (R000091)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Die Vorgaben zur Datenübermittlung an das Transplantationsregister in §15e TPG sollen neu gefasst
werden. Der Einwilligungsvorbehalt als Grundlage der Datenübermittlung an das Register soll, in
Analogie zu den Regelungen des Krebsregisters bzw. des Implantateregisters, gestrichen
werden.
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Referentenentwurf:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]