Regelungsvorhaben
Etablierung eines Lebendspenderegisters im Zusammenhang mit dem Transplantationsregister
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) (R000091)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Die gesetzliche Verankerung von Regelungen für eine Erweiterung des bestehenden Transplantationsregisters nach § 15a TPG soll erreicht werden, damit es ebenfalls die Aufgaben eines Lebendspende-Register abbildet. Hierdurch soll eine verbesserte, personalisierte Risikovorhersage eines jeden Lebendspenders erreicht werden. Als Vorbild oder Kooperationspartner für die Ausgestaltung und die praktische Umsetzung kann beispielsweise das Deutsche Lebendspende Registers (SOLKID-GNR) dienen.
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Referentenentwurf:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]