Regelungsvorhaben
Regelaustausch anstelle von Verkehrsschau
Angegeben von:
Industrieverband Straßenausstattung e.V. Fachabteilung Verkehrszeichen (R000368)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO9 ist zweijährlich eine umfassende Verkehrsschau zum Zustand des Verkehrszeichenbestandes durchzuführen - von Bund, Ländern, Kommunen. Aus Mangel an Personal, Zeit und der vorgeschriebenen komplizierten Form wird dieser Vorschrift nur weniger als 50% nachgekommen. Wir empfehlen stattdessen den regelmäßigen Austausch der Verkehrszeichen wie in anderen europäischen Ländern (S, E, F, NL, A, etc.) nach festzulegenden Perioden (7 bis 12 Jahre).
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
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Auftrag
Zum Zwecke der Umsetzung des Regelaustausches von Verkehrszeichen werden Informationsgespräche mit Abgeordneten und Vertretenden der Exuktive, insbesondere auf Ebene der AL und UAL des BMDV, sowie parlamentarische Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (1):
Unterauftragnehmer/-innen (1):
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