Regelungsvorhaben
Umsetzung Art. 148 GMO
Angegeben von:
MEG Milch Board w.V. (R003056)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Es wird eine vollständige Umsetzung des Art. 148 GMO verfolgt, die insbesondere die konkrete Verpflichtung vorsieht, dass Milchkäufer vor der Lieferung Verträge mit den Erzeugern bzw. Erzeugergemeinschaften abschließen müssen, in denen konkrete Mengen und konkrete Preise vereinbart sind.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Erste Verordnung zur Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferketten-Verordnung Datum des Referentenentwurfs: 01.01.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]