Regelungsvorhaben
Gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bei kurzfristigen Anmietungen
Angegeben von:
fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. (R001278)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Die kurzfristige Anmietung von Wirtschaftsgütern unterliegt der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung entsprechend des § 8 Gewerbesteuergesetz. Auf der Basis des Gesetzes sollen Bedarfsspitzen von der Hinzurechnung ausgenommen werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Transformationsbericht der Bundesregierung zur Kreislaufwirtschaft - Herausforderungen und Wege der Transformation Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]