Regelungsvorhaben

Gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bei kurzfristigen Anmietungen

Angegeben von:
fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. (R001278) am 20.06.2024

Beschreibung:
Die kurzfristige Anmietung von Wirtschaftsgütern unterliegt der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung entsprechend des § 8 Gewerbesteuergesetz. Auf der Basis des Gesetzes sollen Bedarfsspitzen von der Hinzurechnung ausgenommen werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Transformationsbericht der Bundesregierung zur Kreislaufwirtschaft - Herausforderungen und Wege der Transformation Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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