Regelungsvorhaben

24.010_Umsetzung der EU AFIR (Alternative Fuel Infrastructure Regulation)

Angegeben von:
Volkswagen AG (R001681) am 20.06.2024

Beschreibung:
Verbindliche Vorgaben werden begrüßt, jedoch müssen die Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur erhöht werden (mehr kW und schnellerer Ausbau).

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern