Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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RegE 2. Reform des KapMuG

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Beschreibung:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den RegE eines Zweiten Gesetzes zur Reform des KapMuG, insbesondere den Ansatz, die Effizienz des Musterverfahrens zu verbessern. Der RegE weist bereits viele gute Ansätze zur Erreichung dieses Ziels auf. Der DAV möchte gleichwohl die nachfolgenden Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge unterbreiten: I. Zu Ratings und Bestätigungsvermerken als öffentliche Kapitalmarktinformationen (§ 1 Abs. 2 RegE-KapMuG) II. Zur Beschwerdefähigkeit von Landgerichtsentscheidungen über die Zulässigkeit von Musterverfahrensanträgen (§ 3 Abs. 1 RegE-KapMuG) III. Zur Modifizierung der Aussetzungsregelung (§ 10 Abs. 2 RegE-KapMuG) IV. Zur Erweiterung des Musterverfahrens (§ 12 RegE-KapMuG).

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406050062 (PDF - 11 Seiten)

    Adressatenkreis:

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