Regelungsvorhaben

Anpassung der zweiten KapMuG-Reform im Regierungsentwurf: Beschleunigung, erweiterte Anfechtbarkeit, klare Aussetzungsregelung

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Beschreibung:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Fortführung und Straffung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) im Regierungsentwurf, fordert jedoch gezielte Anpassungen. Ratings und Bestätigungsvermerke sollen als öffentliche Kapitalmarktinformationen in § 1 Abs. 2 RegE-KapMuG aufgenommen werden. Die Beschwerdefähigkeit von Landgerichtsentscheidungen zur Zulässigkeit von Musterverfahrensanträgen (§ 3 Abs. 1 RegE-KapMuG) soll eingeführt werden. Die geänderte Aussetzungsregelung (§ 10 Abs. 2 RegE-KapMuG) wird kritisch gesehen, da sie parallele Prozesse und widersprüchliche Entscheidungen begünstigen könnte. Die Streichung der Zweimonatsfrist für Erweiterungen des Musterverfahrens (§ 12 RegE-KapMuG) wird begrüßt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406050062 (PDF - 11 Seiten)

    Adressatenkreis:

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