Regelungsvorhaben
Erweiterung der elektronischen Präsenzbeurkundung mit Anpassungen im BGB und BeurkG
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.06.2024
Beschreibung:
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht Änderungen im BGB (§§ 130, 873) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.02.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.03.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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