Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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RegE eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes (BT-Drs. 20/10406)

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Beschreibung:
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Regelung in § 69 BPolG-E, die einen umfassenden Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorsieht. Auch bei den geplanten Regelungen zum Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sieht der DAV Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen. Ebenso verhält es sich bei der vorgesehenen Telekommunikationsüberwachung, deren Anordnungsvoraussetzungen zum Teil zu weit sind und die prozessual besser abgesichert werden sollte. Schließlich empfiehlt der DAV, bei der Anordnung von Aufenthaltsverboten die Wohnung des Betroffenen auszunehmen und die richterliche Anordnung von Freiheitsentziehungen unter den Vorbehalt der Beiordnung eines Rechtsbeistandes zu stellen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10406 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405240030 (PDF - 17 Seiten)

    Adressatenkreis:

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