Regelungsvorhaben

Einführung eines Rechtsanspruchs auf auskömmliche Förderung eines Freiwilligendienstes

Angegeben von:
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) (R001876) am 19.06.2024

Beschreibung:
Der BDKJ lehnt einen sozialen Pflichtdienst ab. Die Jugendfreiwilligendienste zeigen, dass junge Menschen nicht zu einer sinnvollen Tätigkeit gezwungen werden müssen. Der BDKJ fordert daher: [1] Abkehr von der politischen Diskussion um einen sozialen Pflichtdienst und Beibehaltung der Aussetzung der Wehrpflicht; [2] eine gesetzliche Garantie und ein entsprechendes Recht auf auskömmliche Förderung einer jeden Vereinbarung, die zwischen Freiwilligen, Trägern und Einsatzstellen zustande kommt; [3] ein Rechtsanspruch auf ausreichende Förderung nach den bewährten Verfahren der einzelnen Programme aus jedem geschlossenen Vertrag für einen erstmaligen Freiwilligendienst; [4] die Abdeckung der Kosten durch Bundesmittel und daraus resultierende Planungssicherheit.

Betroffene Interessenbereiche (2)

  • Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
  • Engagementpolitik, Jugendverbandsarbeit

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407290003 (PDF, 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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