Regelungsvorhaben
einfaches Bauen
Angegeben von:
Holger Freitag (R005207)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zu anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber zwei verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch jeweils zu bepreisen.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Auftrag
Beratung bei der Umsetzung der Auftraggeberpositionen und -ziele in rechtlichen Änderungsbedarf; Mithilfe bei der Entwicklung von Formulierungen für Stellungnahmen und andere Schriftkommunikation, Beratung und auch Vertretung bei Gesprächen über die entsprechenden Themen.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -