Regelungsvorhaben
Bundeswaldgesetz
Angegeben von:
Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz e. V. (R000644)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Verhinderung der im November 2023 initiierten Neufassung des Bundeswaldgesetzes. Vermeidung der Überbelastung privater & kommunaler Waldeigentümer=Forstbetriebe (in Rheinland-Pfalz 75 % der Waldfläche) durch diese unausgewogene, Waldwirtschafts-feindliche Gesetzesinitiative, die ausgerechnet in einer Situation der größten Krise initiiert wurde (Klimawandelbedingte Waldschäden, Biodiversitätskrise). Die Forstbetriebe, die das Jahrhundertprojekt Waldumbau hin zu klimastabilen und resilienten Wäldern schultern müssen, um künftigen Generationen die heute gegebenen Nutz-, Schutz und Erholungsfunktionen einschließlich CO2-Bindung und Ökosystemleistungen zu sichern, brauchen als Leistungsträger den durch die bestehenden Landeswaldgesetze und das bestehende BWaldG gegebenen ausgewogenen Rahmen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Bundeswaldgesetz - Neu Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]