Regelungsvorhaben

Luftsicherheitsgesetz

Angegeben von:
Flughafen Düsseldorf GmbH (R005821) am 18.06.2024

Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung eines neuen Straftatbestands in §19 LuSiG, die die aktuell geltende Regelung, die entsprechendes Verhalten mit Bußgeld bewährt, ablöst. Ziel ist eine gesetzliche Regelung, die das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen strafrechtlich ahndet.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13350 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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