Regelungsvorhaben
Steuerlicher Freibetrag bei Betriebsfeiern
Angegeben von:
fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. (R001278)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Die Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 300 Euro pro Person und Betriebsveranstaltung (für mindestens zwei Betriebsveranstaltungen p.a.) soll im Jahressteuergesetz 2024 inkludiert werden um die Auftragslage der Veranstaltungswirtschaft zu verbessern und Mitarbeiterbindung in Unternehmen wirtschaftszweigübergreifend zu erhöhen.
- Arbeitslosenversicherung [alle RV hierzu]
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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