Regelungsvorhaben

Steuerlicher Freibetrag bei Betriebsfeiern

Angegeben von:
fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. (R001278) am 18.06.2024

Beschreibung:
Die Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 300 Euro pro Person und Betriebsveranstaltung (für mindestens zwei Betriebsveranstaltungen p.a.) soll im Jahressteuergesetz 2024 inkludiert werden um die Auftragslage der Veranstaltungswirtschaft zu verbessern und Mitarbeiterbindung in Unternehmen wirtschaftszweigübergreifend zu erhöhen.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405280001 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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