Regelungsvorhaben

Rechtssichere Beauftragung von selbstständigen Einzelunternehmern ermöglichen

Angegeben von:
fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. (R001278) am 18.06.2024

Beschreibung:
Soloselbstständige können von Unternehmen häufig nicht rechtssicher beauftragt werden und es kann dann bei einer etwaigen späteren Überprüfung zur Feststellung von Scheinselbstständigkeit kommen. Hier bedarf es einer grundlegenden Veränderung im Interesse der Soloselbständigen, der Auftraggeber und der Sozialkassen. Außerdem kann der Tatbestand der Scheinselbstständigkeit nach jetziger Rechtsprechung strafrechtliche Konsequenzen haben. Wenn dem Auftraggeber Vorsatz – also Absicht – nachgewiesen wird, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen für Sozialversicherungsbetrug.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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