Regelungsvorhaben
Änderung Frist zur Zertifikatseinreichnung bei Biogasanlagen
Angegeben von:
Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. (R003684)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Die BioSt-NachV beinhaltet eine Fristsetzung binnen derer Biogasanlagen ein Zertifikat einreichen müssen, damit Anlagen, die mehr als 1 MW produzieren, nachweisen können, dass eingesetztes Substrat aus nachhaltigem Anbau stammt (§§ 3, 4 BioSt-NachV). Ziel ist eine Gesetzesänderung, dass diese zeitliche Frist -konkret ist dies der 30.04.2023 (wenn mangels Verfügbarkeit von Auditoren das Zertifikat nicht eingereicht werden kann) - ausgesetzt bzw. verlängert wird, damit die Gewährung der Zahlungen auf Basis des EEG erfolgen kann, wobei die Fristaussetzung aber nicht nur wegen fehlender Verfügbarkeit, sondern bestenfalls generell erfolgen soll.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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SG2406040035 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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