Regelungsvorhaben
Gebäudeenergiegesetz
Angegeben von:
Allianz für Mobilität und Energie e.V. (afm+e) (R000954)
am
17.06.2024
Beschreibung:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass ab 1.1.2024 neue Öl- und Gasheizungen mit 65% erneuerbaren Heizstoffen betrieben werden müssen. Ferner sollen Altanlagen zu einem späteren Zeitpunkt dazu ebenfalls verpflichtet werden.
Der AFM+E setzt sich dafür ein, dass die Verpflichtung massenbilanziell durch die Inverkehrbringer erfüllt werden darf.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]