Regelungsvorhaben

Rechtsanspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen bei der Bundespolizei verankern

Angegeben von:
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) (R003523) am 17.06.2024

Beschreibung:
Dolmetscher und Übersetzer werden von der Bundespolizei zwar regelmäßig beauftragt, wenn es um Ermittlungen geht; für Menschen, die (noch) nicht ausreichend Deutsch sprechen, besteht unseres Wissens außerhalb von Straf- und Asylverfahren kein Rechtsanspruch auf Sprachmittlungsleistungen. Gleichzeitig sollen analog zum Einsatz von Dolmetschern und Übersetzern in der Justiz die Qualifikation (GDolmG), Beauftragung und Honorierung nach §8 JVEG gelten. Diese Lücke muss geschlossen werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10406 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (16)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406170121 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

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