Regelungsvorhaben
Stellungnahme zum Postrechtsmodernisierungsgesetz
Angegeben von:
MVFP Medienverband der freien Presse e.V. (R003990)
am
17.06.2024
Beschreibung:
Zeitungen und Zeitschriften sind derzeit gemäß § 4 Satz 1 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) vom Universaldienstleister im Rahmen des betrieblich Zumutbaren bedarfsgerecht zu befördern. Ihre Zustellung hat gemäß § 4 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Nummer 5 PUDLV mindestens einmal werktäglich zu erfolgen. In § 18 Absatz 3 Postgesetz (PostG) werden Zeitungen und Zeitschriften nun mit Warensendungen und Büchern gleichgesetzt, sodass diese alle gleichermaßen im Rahmen des betrieblich Zumutbaren bedarfsgerecht vom Universaldienstleister zu befördern
sind. Der Gesetzesentwurf stellt nicht sicher, dass periodisch erscheinende Presseerzeugnisse am Erscheinungstag die Abonnenten erreichen.
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 677/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Meinungs- und Pressefreiheit [alle RV hierzu]