Regelungsvorhaben
Änderung des Tierschutzgesetzes
Angegeben von:
Deutscher Falkenorden - Bund für Falknerei, Greifvogelschutz und Greifvogelkunde e.V. (R005259)
am
17.06.2024
Beschreibung:
Die Anbindehaltung von Tieren soll umfassend verboten werden. Die Formulierung im ersten Referentenentwurf hätte dazu geführt, dass die Falknerei im schlimmsten Fall nicht mehr ausgeübt werden könnte. Wir wünschen uns hier mehr Beteiligung als Fachverband schon in der Enwurfsphase.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 01.02.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]
- Falknerei, Greifvogel-, Falken- und Eulenschutz, Greifvogelkunde; Jagd
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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