Regelungsvorhaben

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes

Angegeben von:
Zentralverband Gartenbau e.V. (R002805) am 17.06.2024

Beschreibung:
Eine Erfassung der Nährstoffabfuhr steht aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung. Der Gemüsebau soll daher aus der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz ausgenommen werden. Die Stoffstrombilanz/Nährstoffbilanz ist in der aktuellen Form unpraktikabel für den Sonderkulturbereich aufgrund des massiv hohen Bürokratieaufwands. Im Gemüsebau ist eine ausreichende Nährstoffversorgung bis zur Ernte notwendig. Eine Bilanz kann dies kaum abbilden und wird den besonderen Belangen des spezialisierten Gemüsebaus nicht gerecht.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11664 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8658 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes - b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/411, 20/549 Nr. 3 - Berichtt über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2407040017 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2407040018 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 25.04.2024 an:

      • Bundesregierung

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