Regelungsvorhaben
Tierarzneimittelgesetz: Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung
Angegeben von:
Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. (R003174)
am
14.06.2024
Beschreibung:
Stellungnahme an BMEL hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung nach Art. 57 VO (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel mit dem Anliegen, dass die Grundlagen zu Meldewegen u. -systemen mit Inkrafttreten funktionsfähig etabliert sein werden, insbesondere da die Pflicht zur Meldung für Hunde und Katze deutlich früher als nach EU-Recht erfolgen soll. Gleichzeitg sollte, bei Funktionsfähigkeit der EU-Tierarzneimitteldatenbank, daran gedacht werden, Doppelmeldungen nationale und europäisch abzuschaffen. Zur weiteren Entlastung sollte außerdem Gebrauch gemacht werden von Möglichkeiten der Digitalisierung. Zumindest sollte die Option geschaffen werden, zeitnah die Verwendung einer elektronischen Packungsbeilage einzuführen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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SG2405310024 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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