Regelungsvorhaben

Neufassung der 37. BImSchV

Angegeben von:
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) (R000570) am 13.06.2024

Beschreibung:
Die Bundesregierung hat mit dieser Verordnung eine zusätzliche Option der „Biokraftstoffherstellung“ zugelassen. Die Mitverarbeitung von biogenen Ölen ist allerdings zum Zweck der Anrechnung auf die THGQuotenverpflichtung beschränkt auf Abfallrohstoffe gemäß Teil A, Annex IX der RED II, deren Potenzial beschränkt ist.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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