Regelungsvorhaben
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft sowie Verwaltung)
Aktiv vom 12.06.2024 bis 01.11.2024
Angegeben von:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (R001210)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Das Gesetz sollte so beschlossen werden. Insbesondere die Abschaffung des Textformerfordernisses bei Gewerberaummietverträgen, die Erleichterung bei der Einsichtnahme zum Zwecke der Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverträgen sowie die Verkürzung der Aufbewahrungspflicht von Buchungsbelegen von zehn auf acht Jahre werden befürwortet.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]